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Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten in Entgeltgenehmigungsverfahren nach dem Telekommunikationsgesetz und dem Postgesetz
Wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung müssen die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG die Entgelte für ihre Dienstleistungen von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der von den Unternehmen vorzulegenden Kostenkalkulationen. Da die Festlegung der Entgelthöhe für die Wettbewerbschancen anderer Anbieter von großer Bedeutung ist, finden die Genehmigungsverfahren regelmäßig unter Beteiligung von Mitbewerbern statt. Deren ...

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